BundesverfassungGrundrechte
Artikel 10
Recht auf Leben und persönliche Freiheit
Einfach erklärt
Du hast das Recht zu leben und frei zu sein. Niemand darf dich töten, verletzen oder einsperren, ohne dass es ein Gesetz erlaubt (wie bei einer Verhaftung durch die Polizei). Folter ist streng verboten.
Gesetzestext (Original)
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.
Zuletzt aktualisiert: 2024