Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 11

Schutz der Kinder und Jugendlichen

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Schutz der Kinder und Jugendlichen folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.

Zuletzt aktualisiert: 2024