BundesverfassungGrundrechte
Artikel 11
Schutz der Kinder und Jugendlichen
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Schutz der Kinder und Jugendlichen folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
Zuletzt aktualisiert: 2024