BundesverfassungGrundrechte
Artikel 12
Recht auf Hilfe in Notlagen
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Recht auf Hilfe in Notlagen folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung.
Zuletzt aktualisiert: 2024