Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 12

Recht auf Hilfe in Notlagen

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Recht auf Hilfe in Notlagen folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung.

Zuletzt aktualisiert: 2024