Bundesverfassung
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BundesverfassungVolksrechte

Artikel 137

Politische Parteien

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Politische Parteien folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit.

Zuletzt aktualisiert: 2024