BundesverfassungVolksrechte
Artikel 139
Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
Einfach erklärt
Mit 100'000 Unterschriften kannst du einen neuen Artikel in die Verfassung bringen lassen. Das Volk stimmt dann darüber ab. Fast alle Initiativen in der Schweiz sind solche Teilrevisionen.
Gesetzestext (Original)
100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen. Die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung kann die Form der allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs haben. Sie darf die Einheit der Form, die Einheit der Materie und die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen.
Zuletzt aktualisiert: 2024