Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 14

Recht auf Ehe und Familie

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Recht auf Ehe und Familie folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.

Zuletzt aktualisiert: 2024