BundesverfassungVolksrechte
Artikel 142
Erforderliche Mehrheiten
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Erforderliche Mehrheiten folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Die Vorlagen, die Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, sind angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Stände zustimmen.
Zuletzt aktualisiert: 2024