Bundesverfassung
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BundesverfassungVolksrechte

Artikel 142

Erforderliche Mehrheiten

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Erforderliche Mehrheiten folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Die Vorlagen, die Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, sind angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Stände zustimmen.

Zuletzt aktualisiert: 2024