Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 143

Wählbarkeit

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Wählbarkeit folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

In den Nationalrat, in den Bundesrat und in das Bundesgericht wählbar sind alle Stimmberechtigten.

Zuletzt aktualisiert: 2024