BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 143
Wählbarkeit
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Wählbarkeit folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
In den Nationalrat, in den Bundesrat und in das Bundesgericht wählbar sind alle Stimmberechtigten.
Zuletzt aktualisiert: 2024