BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 148
Stellung der Bundesversammlung
Einfach erklärt
Das Parlament (Bundesversammlung) entscheidet über die wichtigsten Dinge im Land (Gesetze, Budget). Es besteht aus zwei Gruppen: dem Nationalrat (vertritt das Volk) und dem Ständerat (vertritt die Kantone). Beide sind gleich wichtig.
Gesetzestext (Original)
Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus. Sie besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat; beide Kammern sind einander gleichgestellt.
Zuletzt aktualisiert: 2024