BundesverfassungGrundrechte
Artikel 15
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Glaubens- und Gewissensfreiheit folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
Zuletzt aktualisiert: 2024