Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 19

Anspruch auf Grundschulunterricht

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Anspruch auf Grundschulunterricht folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.

Zuletzt aktualisiert: 2024