BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 190
Massgebendes Recht
Einfach erklärt
Das Bundesgericht muss die Gesetze anwenden, die das Parlament gemacht hat. Es darf ein Bundesgesetz nicht aufheben, auch wenn es vielleicht gegen die Verfassung verstösst (eine Besonderheit der Schweiz).
Gesetzestext (Original)
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.
Zuletzt aktualisiert: 2024