BundesverfassungGrundrechte
Artikel 20
Wissenschaftsfreiheit
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Wissenschaftsfreiheit folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.
Zuletzt aktualisiert: 2024