BundesverfassungGrundrechte
Artikel 22
Versammlungsfreiheit
Einfach erklärt
Du darfst friedlich demonstrieren und dich mit anderen treffen. Niemand kann dich zwingen, an einer Demonstration teilzunehmen.
Gesetzestext (Original)
Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.
Zuletzt aktualisiert: 2024