BundesverfassungGrundrechte
Artikel 24
Niederlassungsfreiheit
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Niederlassungsfreiheit folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen.
Zuletzt aktualisiert: 2024