Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 24

Niederlassungsfreiheit

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Niederlassungsfreiheit folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen.

Zuletzt aktualisiert: 2024