BundesverfassungGrundrechte
Artikel 25
Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Schweizerinnen und Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden.
Zuletzt aktualisiert: 2024