Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 25

Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Schweizerinnen und Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024