BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 3
Kantone
Einfach erklärt
Die Kantone dürfen alles selbst bestimmen, was nicht ausdrücklich Sache des ganzen Landes (Bund) ist. Sie sind also sehr eigenständig.
Gesetzestext (Original)
Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.
Zuletzt aktualisiert: 2024