BundesverfassungGrundrechte
Artikel 30
Gerichtliche Verfahren
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Gerichtliche Verfahren folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Jede Person hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges und unparteiisches Gericht.
Zuletzt aktualisiert: 2024