Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 30

Gerichtliche Verfahren

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Gerichtliche Verfahren folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Jede Person hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges und unparteiisches Gericht.

Zuletzt aktualisiert: 2024