BundesverfassungGrundrechte
Artikel 32
Strafverfahren
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Strafverfahren folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Zusammenfassung von Strafverfahren folgt in Kürze.
Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.