Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 32

Strafverfahren

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Strafverfahren folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Zuletzt aktualisiert: 2024