BundesverfassungGrundrechte
Artikel 33
Petitionsrecht
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Petitionsrecht folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Zusammenfassung von Petitionsrecht folgt in Kürze.
Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten.