Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 33

Petitionsrecht

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Petitionsrecht folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten.

Zuletzt aktualisiert: 2024