Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 37

Bürgerrechte

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Bürgerrechte folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Schweizerbürger ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und des Kantons besitzt.

Zuletzt aktualisiert: 2024