Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 39

Ausübung der politischen Rechte

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Ausübung der politischen Rechte folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten.

Zuletzt aktualisiert: 2024