BundesverfassungGrundrechte
Artikel 39
Ausübung der politischen Rechte
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Ausübung der politischen Rechte folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten.
Zuletzt aktualisiert: 2024