BundesverfassungGrundrechte
Artikel 40
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Einfach erklärt
Zusammenfassung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer folgt in Kürze.
Gesetzestext (Original)
Der Bund fördert die Beziehungen der Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz.
Zuletzt aktualisiert: 2024