Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 40

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Der Bund fördert die Beziehungen der Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz.

Zuletzt aktualisiert: 2024