Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 6

Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Einfach erklärt

Zusammenfassung von Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung folgt in Kürze.

Gesetzestext (Original)

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Zuletzt aktualisiert: 2024