Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 13

Schutz der Privatsphäre

Einfach erklärt

Niemand darf ohne Erlaubnis in deine Wohnung kommen oder deine Briefe, E-Mails und Anrufe lesen/abhören. Deine persönlichen Daten (wie Gesundheitsdaten) sind geschützt.

Gesetzestext (Original)

Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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