Bundesverfassung
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BundesverfassungVolksrechte

Artikel 141

Fakultatives Referendum

Einfach erklärt

Wenn 50'000 Leute oder 8 Kantone unterschreiben, können sie ein neues Gesetz vors Volk bringen. Das Volk entscheidet dann, ob das Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Das ist eine starke Kontrolle über das Parlament.

Gesetzestext (Original)

Verlangen es 50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innert 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses, so werden dem Volk zur Abstimmung vorgelegt: Bundesgesetze; dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen; völkerrechtliche Verträge, die unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Genehmigung dem Bundesgesetz untersteht.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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