Bundesverfassung
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BundesverfassungVolksrechte

Artikel 140

Obligatorisches Referendum

Einfach erklärt

Über manche Dinge MUSS das Volk abstimmen: Änderungen der Verfassung, der Beitritt zu internationalen Organisationen wie der EU. Hier gibt es kein Entrinnen – das Volk hat das letzte Wort.

Gesetzestext (Original)

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: die Änderungen der Bundesverfassung; der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften; die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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