BundesverfassungVolksrechte
Artikel 140
Obligatorisches Referendum
Einfach erklärt
Über manche Dinge MUSS das Volk abstimmen: Änderungen der Verfassung, der Beitritt zu internationalen Organisationen wie der EU. Hier gibt es kein Entrinnen – das Volk hat das letzte Wort.
Gesetzestext (Original)
Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: die Änderungen der Bundesverfassung; der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften; die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.
Zuletzt aktualisiert: 2024