Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 29

Allgemeine Verfahrensgarantien

Einfach erklärt

Wenn du vor Gericht musst, hast du das Recht, angehört zu werden und fair behandelt zu werden. Wenn du arm bist, bekommst du einen Anwalt gratis, sofern dein Fall nicht hoffnungslos ist.

Gesetzestext (Original)

Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist. Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör. Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Sie hat ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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