Bundesverfassung
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Alle Artikel

Hier findest du alle hinterlegten Artikel der Bundesverfassung in numerischer Reihenfolge.

Art. 1

Schweizerische Eidgenossenschaft

Allgemeine Bestimmungen

Die Schweiz besteht aus den Menschen, die hier leben, und allen Kantonen zusammen.

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Art. 2

Zweck

Allgemeine Bestimmungen

Zusammenfassung von Zweck folgt in Kürze.

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Art. 3

Kantone

Allgemeine Bestimmungen

Die Kantone dürfen alles selbst bestimmen, was nicht ausdrücklich Sache des ganzen Landes (Bund) ist. Sie sind also sehr eigenständig.

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Art. 4

Landessprachen

Allgemeine Bestimmungen

Zusammenfassung von Landessprachen folgt in Kürze.

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Art. 5

Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

Allgemeine Bestimmungen

Zusammenfassung von Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns folgt in Kürze.

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Art. 6

Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Allgemeine Bestimmungen

Zusammenfassung von Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung folgt in Kürze.

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Art. 7

Menschenwürde

Grundrechte

Jeder Mensch ist wertvoll. Niemand darf wie eine Sache behandelt werden. Der Staat muss dafür sorgen, dass jeder Mensch mit Respekt behandelt wird.

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Art. 8

Rechtsgleichheit

Grundrechte

Das Gesetz gilt für alle gleich. Niemand darf benachteiligt werden, zum Beispiel wegen seiner Hautfarbe, Religion oder weil er eine Frau oder ein Mann ist. Frauen und Männer haben die gleichen Rechte und müssen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen.

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Art. 9

Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Grundrechte

Zusammenfassung von Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben folgt in Kürze.

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Art. 10

Recht auf Leben und persönliche Freiheit

Grundrechte

Du hast das Recht zu leben und frei zu sein. Niemand darf dich töten, verletzen oder einsperren, ohne dass es ein Gesetz erlaubt (wie bei einer Verhaftung durch die Polizei). Folter ist streng verboten.

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Art. 11

Schutz der Kinder und Jugendlichen

Grundrechte

Zusammenfassung von Schutz der Kinder und Jugendlichen folgt in Kürze.

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Art. 12

Recht auf Hilfe in Notlagen

Grundrechte

Zusammenfassung von Recht auf Hilfe in Notlagen folgt in Kürze.

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Art. 13

Schutz der Privatsphäre

Grundrechte

Niemand darf ohne Erlaubnis in deine Wohnung kommen oder deine Briefe, E-Mails und Anrufe lesen/abhören. Deine persönlichen Daten (wie Gesundheitsdaten) sind geschützt.

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Art. 14

Recht auf Ehe und Familie

Grundrechte

Zusammenfassung von Recht auf Ehe und Familie folgt in Kürze.

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Art. 15

Glaubens- und Gewissensfreiheit

Grundrechte

Zusammenfassung von Glaubens- und Gewissensfreiheit folgt in Kürze.

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Art. 16

Meinungs- und Informationsfreiheit

Grundrechte

Du darfst denken und sagen, was du willst. Du darfst dich informieren, wo du willst. Niemand darf dir verbieten, deine Meinung zu sagen (solange du niemanden beleidigst oder zu Gewalt aufrufst).

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Art. 17

Medienfreiheit

Grundrechte

Zeitungen, Radio, Fernsehen und Internet dürfen frei berichten. Der Staat darf nicht kontrollieren oder verbieten, was sie schreiben (keine Zensur). Journalisten müssen ihre Quellen nicht verraten.

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Art. 18

Sprachenfreiheit

Grundrechte

Zusammenfassung von Sprachenfreiheit folgt in Kürze.

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Art. 19

Anspruch auf Grundschulunterricht

Grundrechte

Zusammenfassung von Anspruch auf Grundschulunterricht folgt in Kürze.

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Art. 20

Wissenschaftsfreiheit

Grundrechte

Zusammenfassung von Wissenschaftsfreiheit folgt in Kürze.

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Art. 21

Kunstfreiheit

Grundrechte

Zusammenfassung von Kunstfreiheit folgt in Kürze.

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Art. 22

Versammlungsfreiheit

Grundrechte

Du darfst friedlich demonstrieren und dich mit anderen treffen. Niemand kann dich zwingen, an einer Demonstration teilzunehmen.

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Art. 23

Vereinigungsfreiheit

Grundrechte

Zusammenfassung von Vereinigungsfreiheit folgt in Kürze.

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Art. 24

Niederlassungsfreiheit

Grundrechte

Zusammenfassung von Niederlassungsfreiheit folgt in Kürze.

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Art. 25

Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung

Grundrechte

Zusammenfassung von Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung folgt in Kürze.

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Art. 26

Eigentumsgarantie

Grundrechte

Zusammenfassung von Eigentumsgarantie folgt in Kürze.

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Art. 27

Wirtschaftsfreiheit

Grundrechte

Zusammenfassung von Wirtschaftsfreiheit folgt in Kürze.

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Art. 28

Koalitionsfreiheit

Grundrechte

Zusammenfassung von Koalitionsfreiheit folgt in Kürze.

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Art. 29

Allgemeine Verfahrensgarantien

Grundrechte

Wenn du vor Gericht musst, hast du das Recht, angehört zu werden und fair behandelt zu werden. Wenn du arm bist, bekommst du einen Anwalt gratis, sofern dein Fall nicht hoffnungslos ist.

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Art. 30

Gerichtliche Verfahren

Grundrechte

Zusammenfassung von Gerichtliche Verfahren folgt in Kürze.

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Art. 31

Freiheitsentzug

Grundrechte

Zusammenfassung von Freiheitsentzug folgt in Kürze.

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Art. 32

Strafverfahren

Grundrechte

Zusammenfassung von Strafverfahren folgt in Kürze.

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Art. 33

Petitionsrecht

Grundrechte

Zusammenfassung von Petitionsrecht folgt in Kürze.

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Art. 34

Politische Rechte

Grundrechte

Zusammenfassung von Politische Rechte folgt in Kürze.

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Art. 35

Verwirklichung der Grundrechte

Grundrechte

Zusammenfassung von Verwirklichung der Grundrechte folgt in Kürze.

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Art. 36

Einschränkungen von Grundrechten

Grundrechte

Zusammenfassung von Einschränkungen von Grundrechten folgt in Kürze.

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Art. 37

Bürgerrechte

Grundrechte

Zusammenfassung von Bürgerrechte folgt in Kürze.

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Art. 38

Erwerb und Verlust der Bürgerrechte

Grundrechte

Zusammenfassung von Erwerb und Verlust der Bürgerrechte folgt in Kürze.

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Art. 39

Ausübung der politischen Rechte

Grundrechte

Zusammenfassung von Ausübung der politischen Rechte folgt in Kürze.

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Art. 40

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Grundrechte

Zusammenfassung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer folgt in Kürze.

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Art. 41

Sozialziele

Grundrechte

Zusammenfassung von Sozialziele folgt in Kürze.

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Art. 42

Aufgaben des Bundes

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund (die ganze Schweiz als Staat) macht nur das, was in der Verfassung steht. Alles andere machen die Kantone.

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Art. 43

Artikel 43

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 44

Artikel 44

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 45

Artikel 45

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 46

Artikel 46

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 47

Autonomie der Kantone

Allgemeine Bestimmungen

Der Bund (die ganze Schweiz) achtet darauf, dass die Kantone eigenständig bleiben. Er darf ihnen nicht alles vorschreiben, sondern muss ihre Freiheit respektieren.

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Art. 48

Artikel 48

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 49

Artikel 49

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 50

Gemeindeautonomie

Allgemeine Bestimmungen

Auch Gemeinden (Städte, Dörfer) dürfen eigene Entscheidungen treffen, soweit der Kanton das zulässt. Der Bund muss darauf achten, dass seine Gesetze für kleine Dörfer und grosse Städte gleichermassen gut funktionieren.

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Art. 51

Artikel 51

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 52

Artikel 52

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 53

Artikel 53

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 54

Artikel 54

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 55

Artikel 55

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 56

Artikel 56

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 57

Artikel 57

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 58

Artikel 58

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 59

Artikel 59

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 60

Artikel 60

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 61

Artikel 61

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 62

Artikel 62

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 63

Artikel 63

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 64

Artikel 64

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 65

Artikel 65

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 66

Artikel 66

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 67

Artikel 67

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 68

Artikel 68

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 69

Artikel 69

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 70

Artikel 70

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 71

Artikel 71

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 72

Artikel 72

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 73

Artikel 73

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 74

Artikel 74

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 75

Artikel 75

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 76

Artikel 76

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 77

Artikel 77

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 78

Artikel 78

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 79

Artikel 79

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 80

Artikel 80

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 81

Artikel 81

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 82

Artikel 82

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 83

Artikel 83

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 84

Artikel 84

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 85

Artikel 85

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 86

Artikel 86

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 87

Artikel 87

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 88

Artikel 88

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 89

Artikel 89

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 90

Artikel 90

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 91

Artikel 91

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 92

Artikel 92

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 93

Artikel 93

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 94

Artikel 94

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 95

Artikel 95

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 96

Artikel 96

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 97

Artikel 97

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 98

Artikel 98

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 99

Artikel 99

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 100

Artikel 100

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 101

Artikel 101

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 102

Artikel 102

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 103

Artikel 103

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 104

Artikel 104

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 105

Artikel 105

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 106

Artikel 106

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 107

Artikel 107

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 108

Artikel 108

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 109

Artikel 109

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 110

Artikel 110

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 111

Artikel 111

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 112

Artikel 112

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 113

Artikel 113

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 114

Artikel 114

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 115

Artikel 115

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 116

Artikel 116

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 117

Artikel 117

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 118

Artikel 118

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 119

Artikel 119

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 120

Artikel 120

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 121

Artikel 121

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 122

Artikel 122

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 123

Artikel 123

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 124

Artikel 124

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 125

Artikel 125

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 126

Artikel 126

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 127

Artikel 127

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 128

Artikel 128

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 129

Artikel 129

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 130

Artikel 130

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 131

Artikel 131

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 132

Artikel 132

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 133

Artikel 133

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 134

Artikel 134

Allgemeine Bestimmungen

In Bearbeitung.

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Art. 135

Artikel 135

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 136

Politische Rechte

Volksrechte

Wenn du Schweizer Bürger bist und mindestens 18 Jahre alt, darfst du wählen und abstimmen. Du kannst auch eigene Vorschläge machen (Initiative) oder gegen neue Gesetze unterschreiben (Referendum).

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Art. 137

Politische Parteien

Volksrechte

Zusammenfassung von Politische Parteien folgt in Kürze.

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Art. 138

Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung

Volksrechte

Wenn 100'000 Leute unterschreiben, muss darüber abgestimmt werden, ob die ganze Verfassung neu geschrieben werden soll.

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Art. 139

Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung

Volksrechte

Mit 100'000 Unterschriften kannst du einen neuen Artikel in die Verfassung bringen lassen. Das Volk stimmt dann darüber ab. Fast alle Initiativen in der Schweiz sind solche Teilrevisionen.

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Art. 140

Obligatorisches Referendum

Volksrechte

Über manche Dinge MUSS das Volk abstimmen: Änderungen der Verfassung, der Beitritt zu internationalen Organisationen wie der EU. Hier gibt es kein Entrinnen – das Volk hat das letzte Wort.

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Art. 141

Fakultatives Referendum

Volksrechte

Wenn 50'000 Leute oder 8 Kantone unterschreiben, können sie ein neues Gesetz vors Volk bringen. Das Volk entscheidet dann, ob das Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Das ist eine starke Kontrolle über das Parlament.

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Art. 142

Erforderliche Mehrheiten

Volksrechte

Zusammenfassung von Erforderliche Mehrheiten folgt in Kürze.

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Art. 143

Wählbarkeit

Staatsleitung

Zusammenfassung von Wählbarkeit folgt in Kürze.

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Art. 144

Artikel 144

Staatsleitung

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Art. 145

Artikel 145

Staatsleitung

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Art. 146

Artikel 146

Staatsleitung

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Art. 147

Artikel 147

Staatsleitung

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Art. 148

Stellung der Bundesversammlung

Staatsleitung

Das Parlament (Bundesversammlung) entscheidet über die wichtigsten Dinge im Land (Gesetze, Budget). Es besteht aus zwei Gruppen: dem Nationalrat (vertritt das Volk) und dem Ständerat (vertritt die Kantone). Beide sind gleich wichtig.

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Art. 149

Artikel 149

Staatsleitung

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Art. 150

Artikel 150

Staatsleitung

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Art. 151

Artikel 151

Staatsleitung

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Art. 152

Artikel 152

Staatsleitung

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Art. 153

Artikel 153

Staatsleitung

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Art. 154

Artikel 154

Staatsleitung

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Art. 155

Artikel 155

Staatsleitung

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Art. 156

Artikel 156

Staatsleitung

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Art. 157

Artikel 157

Staatsleitung

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Art. 158

Artikel 158

Staatsleitung

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Art. 159

Artikel 159

Staatsleitung

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Art. 160

Artikel 160

Staatsleitung

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Art. 161

Artikel 161

Staatsleitung

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Art. 162

Artikel 162

Staatsleitung

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Art. 163

Artikel 163

Staatsleitung

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Art. 164

Artikel 164

Staatsleitung

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Art. 165

Artikel 165

Staatsleitung

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Art. 166

Artikel 166

Staatsleitung

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Art. 167

Artikel 167

Staatsleitung

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Art. 168

Artikel 168

Staatsleitung

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Art. 169

Artikel 169

Staatsleitung

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Art. 170

Artikel 170

Staatsleitung

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Art. 171

Artikel 171

Staatsleitung

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Art. 172

Artikel 172

Staatsleitung

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Art. 173

Artikel 173

Staatsleitung

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Art. 174

Bundesrat

Staatsleitung

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Er leitet das Land und setzt die Gesetze um, die das Parlament beschlossen hat.

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Art. 175

Zusammensetzung und Wahl

Staatsleitung

Es gibt immer 7 Bundesräte. Sie werden nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Parlament (Vereinigte Bundesversammlung), alle 4 Jahre neu.

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Art. 176

Artikel 176

Staatsleitung

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Art. 177

Artikel 177

Staatsleitung

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Art. 178

Artikel 178

Staatsleitung

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Art. 179

Artikel 179

Staatsleitung

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Art. 180

Artikel 180

Staatsleitung

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Art. 181

Artikel 181

Staatsleitung

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Art. 182

Artikel 182

Staatsleitung

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Art. 183

Artikel 183

Staatsleitung

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Art. 184

Artikel 184

Staatsleitung

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Art. 185

Artikel 185

Staatsleitung

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Art. 186

Artikel 186

Staatsleitung

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Art. 187

Artikel 187

Staatsleitung

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Art. 188

Stellung des Bundesgerichts

Staatsleitung

Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Es entscheidet endgültig, wenn es Streit über das Bundesrecht gibt.

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Art. 189

Artikel 189

Staatsleitung

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Art. 190

Massgebendes Recht

Staatsleitung

Das Bundesgericht muss die Gesetze anwenden, die das Parlament gemacht hat. Es darf ein Bundesgesetz nicht aufheben, auch wenn es vielleicht gegen die Verfassung verstösst (eine Besonderheit der Schweiz).

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Art. 191

Artikel 191

Staatsleitung

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Art. 192

Grundsatz der Revision

Allgemeine Bestimmungen

Zusammenfassung von Grundsatz der Revision folgt in Kürze.

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Art. 193

Totalrevision

Allgemeine Bestimmungen

Zusammenfassung von Totalrevision folgt in Kürze.

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Art. 194

Artikel 194

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 195

Artikel 195

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 196

Artikel 196

Allgemeine Bestimmungen

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Art. 197

Übergangsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Zusammenfassung von Übergangsbestimmungen folgt in Kürze.

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